Zweck und Aufgaben
Der "Verband Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber (AGG)" wahrt die Interessen des Gemeinwesens und fördert die fachgerechte Erfüllung der Aufgaben durch
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Kanton und Mitwirkung bei Vernehmlassungen
- Aus- und Weiterbildung
- Zusammenarbeit mit anderen Verbänden
- Wahrung der Berufsinteressen sowie Pflege der Kollegialität
Auszug aus den Statuten vom 07.04.2022
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§ 4 Durch Beschluss des Vorstandes werden als Mitglied des Verbandes Aargauer Gemeindesozialdienste gemäss § 43 Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG vom 06.03.2001 (SAR 851.200), sowie die mit der Führung der materiellen Hilfe beauftragten Stellen, aufgenommen.
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§ 5 1 Die Mitgliedschaft erlischt durch
2 Bei Zusammenschlüssen oder Regionalisierungen von Gemeindesozialdiensten reduzieren sich die Mitgliedschaften auf eine Mitgliedschaft. |