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Bezirkspräsidium

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Isler Severin Funktion Präsidium Bezirk Rheinfelden Funktion Präsident
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Semmler Florian Funktion Präsidium Bezirk Aarau
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Sandmeier Patrick Funktion Präsidium Bezirk Baden
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Schuhmacher Urs Funktion Präsidium Bezirk Bremgarten
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Plüss Benjamin Funktion Präsidium Bezirk Brugg
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Zanatta Luca Funktion Präsidium Bezirk Kulm
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Wunderlin Florian Funktion Präsidium Bezirk Laufenburg
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Kohler Pirmin Funktion Präsidium Bezirk Lenzburg
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Köpfli Raphael Funktion Präsidium Bezirk Muri
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Ekert Anita Funktion Präsidium Bezirk Zurzach
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Auszug aus den Statuten vom 07.04.2022

 

§ 4

Durch Beschluss des Vorstandes werden als Mitglied des Verbandes Aargauer Gemeindesozialdienste gemäss § 43 Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG vom 06.03.2001 (SAR 851.200), sowie die mit der Führung der materiellen Hilfe beauftragten Stellen, aufgenommen.

 

§ 5

1 Die Mitgliedschaft erlischt durch

  1. schriftliche Austrittserklärung auf Ende des Geschäfts-jahres an den Vorstand mindestens zwei Monate im Voraus
  2. Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages nach erfolgloser, schriftlicher Mahnung durch den Vorstand
  3. Ausschluss durch den Vorstand, wenn ein Mitglied die Interessen des Verbandes verletzt, das Ansehen schädigt oder gegen die Statuten verstösst.

2 Bei Zusammenschlüssen oder Regionalisierungen von Gemeindesozialdiensten reduzieren sich die Mitgliedschaften auf eine Mitgliedschaft.

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