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Newsletter Juni 2026

Ressort- und Aufgabenverteilung

Anlässlich der Generalversammlung vom 4. Mai 2026 haben die Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026-2029 stattgefunden. Neben den bisherigen Vorstandsmitgliedern wurde Luca Zanatta, Reinach, neu in den Vorstand gewählt. Der Vorstand hat sich an seiner konstituierenden Sitzung vom 18. Juni 2026 organisiert. Dabei wurden die Ressorts und Aufgaben innerhalb des Vorstands verteilt sowie die Delegationen in die kantonalen Ausschüsse festgelegt.

Vorstand mit Ressort- und Aufgabenverteilung

Der neu zusammengesetzte Vorstand (von links nach rechts): Luca Zanatta, Benjamin Plüss, Edoardo Carrico, Stephan Kopp, Jenny Jaun, Urs Schuhmacher, Michael Widmer (Präsident), Anita Ekert, Christoph Kuster, Raphael Köpfli und Mike Barth

 

Neuaufnahme von Mitgliedern

Der Vorstand hat an seiner letzten Sitzung diese Kollegen neu in unseren Verband aufgenommen:

  • Jelena Dekic, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin in Neuenhof
  • Joshua Meier, Gemeindeschreiber-Stellvertreter in Muri
  • Seraina Spichtig, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin II in Würenlingen

Der Vorstand heisst die neuen Verbandsmitglieder herzlich willkommen und freut sich auf eine aktive Teilnahme am Verbandsgeschehen.

Mitgliedermutationen bitte melden

Bitte meldet Stellenwechsel, Pensionierungen, Änderungen bei den Personalien usw. an unseren Kollegen Stephan Kopp, Gemeindeschreiber in Biberstein. Für die Meldungen steht das Online-Formular auf unserer Website zur Verfügung.

 

Aktualisierung Leitfaden Aufsuchende Familienarbeit (AFAB)

Der Kanton Aargau hat den Leitfaden zu den Finanzierungsvoraussetzungen der Aufsuchenden Familienarbeit (AFAB) aktualisiert. Die Überarbeitung basiert auf den bisher gewonnenen Erfahrungen im Rahmen der Leistungserbringung und dient insbesondere der Klärung häufig gestellter Fragen. Inhaltliche Änderungen ergeben sich daraus keine.

AFAB verfolgt das Ziel, ausserfamiliäre Platzierungen zu vermeiden (Betreuungsgesetz, BeG, SAR 428.500). Im Rahmen eines Versuchs zur Erweiterung der Zielgruppe in den Jahren 2026 und 2027 kann AFAB neu auch dann über das Betreuungsgesetz finanziert werden, wenn damit eine problematische Situation in einer Regelklasse entschärft oder ein Aufenthalt in einer Tagessonderschule vermieden werden soll. Bisher war eine Finanzierung ausschliesslich zur Vermeidung einer ausserfamiliären Platzierung möglich.

Der aktualisierte Leitfaden steht auf der Website des Kantons Aargau zur Verfügung (www.ag.ch/behinderung > Kinder und Jugendliche > ambulante Angebote > Aufsuchende Familienarbeit) und kann bei Bedarf an Fachpersonen im schulischen und sozialen Umfeld weitergeleitet werden.

 

Runder Tisch Sozialpolitik vom 30. Oktober 2026

Der 4. Runde Tisch Sozialpolitik findet am Freitag, 30. Oktober 2026, 08:00 bis 12:30 Uhr, in Unterentfelden statt (siehe Einladung [pdf, 107 KB]). Am diesjährigen Runden Tisch Sozialpolitik steht die Sozialplanung des Kantons Aargau (SOPLA) im Fokus. Vertretungen von Gemeinden, Kanton und zivilgesellschaftlichen Organisationen sind eingeladen, ihre Erfahrungen und Perspektiven zum Stand der Sozialpolitik im Kanton Aargau einzubringen. Die Veranstaltung liefert Impulse für die Berichterstattung zur SOPLA, die der Regierungsrat für das Jahr 2028 plant. Die Inputs der Teilnehmenden fliessen in diese Berichterstattung ein und ermöglichen eine differenzierte Betrachtung der Sozialpolitik im Kanton Aargau.

Für unseren Verband sind 3 bis 7 Plätze reserviert. Interessierte Personen dürfen sich gerne bis am 31. Juli 2026 bei unserem Vorstandsmitglied Benjamin Plüss (Tel. 056 460 24 60bpluess@boezberg.ch) melden, um unseren Verband am Runden Tisch Sozialpolitik zu vertreten.

 

Seminare für Gemeindeschreiber:innen: Bilde dich weiter

Erfolgreiche Einführung eines praxisorientierten Internen Kontrollsystems (IKS)

Wie führe ich für meine Gemeinde pragmatisch ein erfolgreiches IKS ein und welche neuen Hilfsmittel stehen mir dabei zur Verfügung? Ein wirksames Internes Kontrollsystem (IKS) ist ein zentraler Bestandteil einer modernen Gemeindeorganisation. Dieser Kurs vermittelt praxisorientiert die Inhalte, Methoden und Prozessschritte, die notwendig sind, um ein IKS erfolgreich und effizient zu planen, einzuführen und nachhaltig zu verankern. Es empfiehlt sich, als Vorbereitung die Unterlagen unter diesem Link vorgängig anzuschauen.

Nachdem die Kurse vom März und Mai 2026 auf grosses Interesse gestossen sind, wird am 9. September 2026 ein weiterer Kurs angeboten. Hier geht es zu den Details und zur Anmeldung für den Kurs.

Gastgewerberecht

Darf jede Person wirten, oder braucht es eine Bewilligung der Gemeinde? Dürfen alle Gastwirtschaftsbetriebe alkoholhaltige Getränke ausschenken? Wie prüfe ich einen kantonalen Fähigkeitsausweis? Was gilt bei einem Vereinsanlass? Hier geht es zur Anmeldung für den Kurs.

 

Smart Service Portal und Fit4Digital

Das neue Informationssicherheitsgesetz (InfoSiG)

Cyberangriffe auf Verwaltungen nehmen zu, wodurch sich die Bedrohungslage laufend verschärft. Gemeinden als Teil der öffentlichen Infrastrukturen tragen eine Mitverantwortung beim Schutz sensibler Daten und sind damit direkt von dieser Entwicklung betroffen. Aus diesem Grund hat der Kanton mit dem InfoSiG eine kantonale gesetzliche Grundlage geschaffen, die verbindliche Anforderungen sowohl für den Kanton als auch für Gemeinden definiert. Es enthält im Kern diese vier Schutzziele:

  1. Vertraulichkeit: Sicherstellen, dass nur Berechtigte Zugriff auf schützenswerte Daten erhalten (need-to-know-Prinzip).
  2. Verfügbarkeit: Sicherstellen, dass die Daten genau da zur Verfügung stehen, wo sie gebraucht werden.
  3. Integrität: Sicherstellen, dass Daten nicht unbefugt verändert werden können.
  4. Nachvollziehbarkeit: Sicherstellen, dass die Bearbeitung von Daten protokolliert wird.

Gemeinden sind vom Gesetz betroffen, wenn sie einerseits klassifizierte Informationen des Kantons bearbeiten, und andererseits, wenn ein Zugriff auf Informatikmittel des Kantons erfolgt. Sie sind verpflichtet, diese Daten bzw. Systeme zu schützen, ein geeignetes Risikomanagement einzurichten und auch bei der Zusammenarbeit mit Dritten vertraglich sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten werden.

Nutzungszahlen der kommunalen Services im Smart Service Portal

Die kommunalen Services sind nun seit über 4 Jahren kundenzentriert über das kantonale Smart Service Portal verfügbar. Die aktuellen Zahlen sehen wie folgt aus:

  • Über 147’000 abgewickelte Kunden-Bestellungen; derzeit rund 120 bis 200 pro Tag
  • Geldwert der abgewickelten Kundenbestellungen aktuell bei rund 4.12 Mio. Franken
  • Über 1'780 Gemeinde-Benutzer aus knapp 170 Gemeinden