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Newsletter April 2026

Vernehmlassungen

Der Verbandsvorstand hat an seiner Sitzung vom 23. April 2026 zu diesen Vorlagen Stellung genommen:

Alle Vorlagen können auch nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist unter diesem Link eingesehen werden.

 

Neuaufnahme von Mitgliedern

Der Vorstand hat an seiner letzten Sitzung diese Kollegen neu in unseren Verband aufgenommen:

  • Ennio Cipriano, Gemeindeschreiberin-Stellvertreter in Oberkulm
  • Alizée Donnoli, Gemeindeschreiberin II in Meisterschwanden
  • Aline Guldimann, Gemeindeschreiberin-Stellvertreterin in Hunzenschwil
  • Julia Hirt, Stadtschreiber-Stellvertreterin I in Bremgarten
  • Carmen Hitz, Gemeindeschreiberin in Zurzach
  • Iris Hollinger, Stadtschreiberin in Zofingen
  • Linda Jodlbauer, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin in Leutwil
  • Corina Kübler, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin in Stein
  • Tobias Matter, Gemeindeschreiber in Tägerig
  • Vijitha Schniepper-Muthuthamby, Vize-Stadtschreiberin in Zofingen

Der Vorstand heisst die neuen Verbandsmitglieder herzlich willkommen und freut sich auf eine aktive Teilnahme am Verbandsgeschehen.

Mitgliedermutationen bitte melden

Bitte meldet Stellenwechsel, Pensionierungen, Änderungen bei den Personalien usw. an unseren Kollegen Stephan Kopp, Gemeindeschreiber in Biberstein. Für die Meldungen steht das Online-Formular auf unserer Website zur Verfügung.

 

Generalversammlung 2025: Protokoll

Das Protokoll der 123. Generalversammlung des Verbands Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber vom 5. Mai 2025 in der Bärenmatte Suhr wurde durch unseren Kollegen Stephan Kopp verfasst. Nach der Prüfung durch die Revisoren hat der Vorstand das Protokoll zustimmend zur Kenntnis genommen und zu Handen der kommenden Generalversammlung verabschiedet.

Protokoll der Generalversammlung 2025 [pdf, 241 KB]

 

Brandschutzvorgaben: Kein Anpassungsbedarf nach dem Brandereignis in Crans Montana

Eine Delegation der Vorstände der Verbände der Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber sowie der Bauverwalter:innen haben gemeinsam mit einer Vertretung der Aargauischen Gebäudeversicherung überprüft, ob aus dem Brandereignis in Crans Montana Lehren zu ziehen sind, die sich auf den Vollzug der Brandschutzvorschriften im Aargau auswirken. Dabei zeigte sich, dass kein Anpassungsbedarf besteht.

Die Aargauische Gebäudeversicherung verfügt über praxisgerechte Merkblätter, welche die Gemeinden bei ihren Aufgaben im Brandschutz unterstützen. Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe empfiehlt den Gemeinden, bei der Bewilligung von Festen und anderen Anlässen das Merkblatt "Temporäre Veranstaltungen" beizuziehen. Im Gesuch um eine Veranstaltungsbewilligung ist durch den Veranstalter eine fachkundige Person zu benennen, die für die Einhaltung der einschlägigen Brandschutzvorschriften verantwortlich ist und über die nötige Kompetenz verfügt. Weiter ist in der Bewilligung zu verfügen, wie hoch die maximale Belegung jeden Raums sein darf. Wie viele Personen sich gleichzeitig in einem Raum aufhalten dürfen, ist durch eine Fachperson zu berechnen (vergl. dazu Ziffer 3.7 des Merkblatts "Temporäre Veranstaltungen"). Halten sich bei Anlässen mehr als 300 Personen in einem geschlossenen Raum auf, so ist eine kantonale Brandschutzbewilligung erforderlich.

Die bisherigen Praxisvorgaben und die Zuständigkeiten für Brandschutzbewilligungen, -abnahmen und periodische Kontrollen haben sich bewährt und werden beibehalten. Dazu wird auf die Arbeitshilfe "Risikobasierte Brandschutzkontrolle" der AGV verwiesen. Zur Beantwortung von offenen Fragen und zur Klärung von Unsicherheiten stehen die Spezialistinnen und Spezialisten der AGV gerne zur Verfügung.

Aktuell überarbeitet die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) die Brandschutzvorschriften. Es wird dabei angestrebt, eine schweizweite Vereinheitlichung für den Vollzug zu erzielen. Dies wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf die Aufgabenteilung zwischen der AGV und den Gemeinden haben. Sobald die Änderungen bekannt sind, wird die AGV die Gemeinden frühzeitig informieren sowie Schulungen anbieten. Nach aktuellem Stand wird mit einer Inkraftsetzung der neuen Vorgaben im zweiten Halbjahr 2027 gerechnet.

Weiter wird auf das umfangreiche und praxisorientierte Schulungsangebot der Aargauischen Gebäudeversicherung verwiesen, das sich auch an das kommunale Brandschutzpersonal und die Bauverwaltungen richtet.

 

Achtung vor falschen Strom- und Wasserablesern

Vermehrt treiben Betrüger im Kanton Aargau mit einer fiesen Masche ihr Unwesen. Die Kantonspolizei Aargau warnt vor falschen Strom- und Wasserablesern, welche planmässig und äusserst dreist vorgehen. Die Täter klingeln an der Haustür und versuchen unter einem Vorwand, Zugang zur Wohnung zu erlangen. Dabei nutzen sie gezielt das Überraschungsmoment aus und setzen die betroffenen Personen gleichzeitig unter erheblichen Druck. So würden sie vorgeben, die Zählerstände beim Wasser oder Strom ablesen zu müssen. 

Während eine Person die Bewohner in ein Gespräch verwickelt und ablenkt, durchsucht ein Komplize unbemerkt die Räumlichkeiten nach Wertgegenständen. Erst wenn die vermeintlichen Strom- oder Wasserableser weg sind, stellen die Geschädigten fest, dass Bargeld, Schmuck oder Bankkarten fehlen. Besonders betroffen sind ältere Menschen, die durch das entschlossene und selbstsichere Auftreten der Täter verunsichert werden und sich dadurch beeinflussen lassen.  

Verhaltensanweisungen bei falschen Handwerkern/Ablesern 

  • Kein Zutritt: Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung, besonders nicht, wenn sie nicht angemeldet sind. 
  • Ausweis verlangen: Zeigen Sie sich misstrauisch und lassen Sie sich einen Firmenausweis zeigen. 
  • Zweifel zulassen: Bei Verdacht, sofort Türe schliessen und die Polizei über den Notruf 117 rufen. 
  • Abstand halten: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder ablenken. 
  • Nachbarn hinzuziehen: Rufen Sie einen Nachbarn dazu, falls nötig. 
  • Sicherung: Bewahren Sie keine grossen Mengen an Bargeld oder Schmuck zu Hause auf.

Die Kantonspolizei Aargau bittet die Gemeinden, diese Informationen in ihren Mitteilungsblättern der jeweiligen Gemeinde abzudrucken. Für weitere Informationen oder bei Fragen steht die Kantonspolizei jederzeit zur Verfügung (Telefon 062 835 81 81, info@kapo.ag.ch).

 

Pro Infirmis: Angebot Digitale Zugänglichkeitserfassung

Pro Infirmis bietet Gemeinden die Erfassung von digitalen Zugänglichkeitsdaten zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Anlagen (= Point of Interest "POI") an. Mit dieser Erfassung ermöglichen die Gemeinden eine regionale Kampagne zur Erfassung von Informationen zur Zugänglichkeit von Lokalitäten in ihrer Gemeinde oder ihrer Stadt. Die Vorteile:

  • Unterstütze Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag
  • Profitiere von der hochwertigen Qualität eines Erfassungsservices
  • Mach das Engagement für Inklusion deiner Gemeinde sichtbar

Je nach Projektumfang variiert der Aufwand. Die Kosten sind in der groben Offerte vom 28. November 2025 ersichtlich. Die Festlegung der Projektgrösse und definitiven Kosten müssten jedoch anhand einer Objektliste definiert werden. 

Der Vorstand erachtet das Angebot als prüfenswert. Die Gemeinden sind eingeladen, an diesem Projekt teilzunehmen und damit einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung zu leisten. Ein Auftrag an die Pro Informis hat über die jeweilige Gemeinde selber zu erfolgen. Bei Fragen oder Anmerkungen steht die Pro Infirmis gerne jederzeit zur Verfügung (Telefon 058 775 22 00, nadine.keller@proinfirmis.ch). 

Offerte Pro Infirmis vom 28. November 2025 [pdf, 147 KB]
Informationsschreiben Digitale Zugänglichkeitserfassung [pdf, 65 KB]

 

Smart Service Portal und Fit4Digital

Webinar e-Signaturen, e-Siegel und Zeitstempel

Am 1. April 2026 fand das Webinar "eSignaturen, eSiegel und Zeitstempel für Aargauer Gemeinden" statt. Die Veranstaltung stiess auf grosses Interesse – zahlreiche Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber sowie IT-Verantwortliche aus dem ganzen Kanton nahmen teil.

Hintergrund des Webinars ist die kantonale Lösung, die der Kanton Aargau im Rahmen von Smart Services Aargau gemeinsam mit SwissSign AG bereitstellt. Nachdem eOperations Schweiz AG 2023 zusammen mit 23 Kantonen eine Beschaffungsgemeinschaft gebildet hatte, führte die Fachstelle Smart Services Aargau ein "Mini-Tender"-Verfahren durch und erteilte SwissSign AG den Zuschlag. Aargauer Gemeinden können die Lösung ohne eigene Ausschreibung direkt nutzen und profitieren von geprüften, rechtssicheren Konditionen.

Im Webinar wurden die drei verfügbaren Dienste – qualifizierte elektronische Signatur, elektronisches Behördensiegel und Zeitstempel – anhand typischer Anwendungsfälle aus dem Gemeindealltag vorgestellt. SwissSign demonstrierte die Lösung live und zeigte auf, wie sie in bestehende Fachapplikationen integriert werden kann.

Gemeinden, die den Einstieg prüfen möchten, können sich direkt an die Fachstelle Smart Services Aargau wenden: info@smartservicesaargau.ch.

Nutzungszahlen der kommunalen Services im Smart Service Portal

Die kommunalen Services sind nun seit rund vier Jahren kundenzentriert über das kantonale Smart Service Portal verfügbar. Der Januar 2026 war dabei der neue Rekordmonat mit 5'576 kommunalen Transaktionen. Weitere Zahlen:

  • Über 137'000 abgewickelte Kunden-Bestellungen; derzeit rund 120 bis 200 pro Tag
  • Geldwert der abgewickelten Kundenbestellungen aktuell bei rund 3,86 Mio. Franken
  • Über 1'780 Gemeinde-Benutzer aus knapp 170 Gemeinden