Navigieren in den Fachverbänden der Aargauer Gemeinden

Newsletter August 2025

Neuaufnahme von Mitgliedern

Der Vorstand hat an seiner letzten Sitzung diese Kollegen neu in unseren Verband aufgenommen:

  • Anja Emmisberger, Gemeindeschreiberin in Abtwil
  • Livia Huwiler, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin in Waltenschwil
  • Franziska Lee, Gemeindeschreiberin in Koblenz
  • Ruzica Sokcevic, Gemeindeschreiber-Stellvertreterin in Jonen

Der Vorstand heisst die neuen Verbandsmitglieder herzlich willkommen und freut sich auf eine aktive Teilnahme am Verbandsgeschehen.

Mitgliedermutationen bitte melden

Bitte meldet Stellenwechsel, Pensionierungen, Änderungen bei den Personalien usw. an unseren Kollegen Stephan Kopp, Gemeindeschreiber in Biberstein. Für die Meldungen steht das Online-Formular auf unserer Website zur Verfügung.

 

Dritter bewilligungsfreier Verkaufssonntag: Ab 1. September 2025 können die Gemeinden diesen in eigener Kompetenz festlegen

Der Grosse Rat hat am 4. März 2025 einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Arbeitsrecht (EG ArR; SAR 961.200) respektive der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (V EG ArR, SAR 961.211) zugestimmt. Sie dient der Umsetzung der Motion von Grossrätin Karin Koch Wick vom 8. November 2022. Nachdem die Referendumsfrist am 26. Juni 2025 abgelaufen ist, tritt die Gesetzesänderung per 1. September 2025 in Kraft.

Damit können Gemeinden künftig neben den beiden bewilligungsfreien Sonntagsverkaufstagen im Advent - die bestehen bleiben und weiterhin durch den Regierungsrat festgelegt werden - jährlich das Datum eines dritten Verkaufssonntages in eigener Kompetenz festlegen. Die einzelnen Gemeinden können, müssen aber nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Der dritte bewilligungsfreie Verkaufssonntag darf jedoch nicht auf einen in der Gemeinde geltenden kantonalen Feiertag, den Bundesfeiertag oder einen Adventssonntag fallen. 

Das Datum muss zur Planungssicherheit mindestens mit neun Monaten Vorlauf festgelegt werden und ist amtlich zu publizieren. Spätestens 10 Tage nach Erlangen der Rechtskraft ist das Datum an das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Aargau zu melden. Festgelegte Daten werden auf der kantonalen Webseite unter der Rubrik Arbeitszeit publiziert - zusammen mit den vom Regierungsrat festgelegten Verkaufssonntagen im Advent. Um die Meldung an das AWA zu erleichtern, steht den Gemeindebehörden ein Online-Meldeformular auf dem Smart Service Portal zur Verfügung. Es kann auch auf der Seite Meldung dritter bewilligungsfreier Verkaufssonntag direkt aufgerufen werden, jedoch ist ein Login im Smart Service Portal zwingend notwendig.

Die zentrale Anlaufstelle bei generellen und rechtlichen Fragen ist die Sektion Industrie- und Gewerbeaufsicht des Amts für Wirtschaft und Arbeit.

 

Seminare für Gemeindeschreiber:innen: Bilde dich weiter

Inventar- und Erbsteuerwesen: Einführung am 2. und 9. Dezember 2025

Kenntnisse im Erb- und Güterrecht werden nicht nur für die Erstellung eines Inventars bzw. Erbenverzeichnisses benötigt, sondern bilden auch die Grundlage für das Verständnis beim Abschluss von verschiedenen Verträgen oder zur Erteilung von Auskünften. Nach einem Todesfall einer steuerpflichtigen Person soll ein Steuerinventar als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer dienen. Hier noch heute anmelden und grundlegende Kenntnisse im Erb- und Güterrecht erhalten.

Inventar- und Erbsteuerwesen: Fortsetzung am 3., 10. und 11. März 2026

Nach dem Todesfall einer steuerpflichtigen Person ist in der Regel ein Steuerinventar aufzunehmen, welches als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer dient. Nebst der Ausfertigung des Steuerinventars stehen diverse andere Arbeiten an. Dafür braucht es breite Kenntnisse im Güter- und Erbrecht, Inventar- und Steuerrecht sowie in der Anwendung des Computerprogrammes IVAR. Für dieses Fortsetzungsseminar werden die Seminarinhalte der Weiterbildung "Inventar- und Erb-
steuerwesen, Einführung", inkl. Grundlagenkenntnisse im Umgang mit IVAR, vorausgesetzt. Hier geht es zu den Details und zur Anmeldung für den Kurs.

Weitere Kurse und Seminare findet ihr auf der Website der IPM.

 

Smart Service Portal und Fit4Digital

Gesetz über die Informatiksicherheit (InfoSiG)

Der digitale Wandel bietet grosse Chancen, birgt aber auch erhebliche Risiken. Cyberangriffe, Datenlecks oder Systemausfälle können die Handlungsfähigkeit von Gemeinde- und Stadtverwaltungen spürbar beeinträchtigen. Mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz (InfoSiG) schafft der Kanton Aargau eine einheitliche gesetzliche Grundlage, um die Informationssicherheit verbindlich zu regeln. Das Gesetz soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten und bildet damit einen wichtigen Meilenstein für eine sichere und widerstandsfähige digitale Verwaltung.

Für die Gemeinden ist das Gesetz insbesondere dann von Bedeutung, wenn sie klassifizierte Informationen des Kantons bearbeiten oder kantonale Informatikmittel nutzen. Damit wird ein Mindestsicherheitsstandard eingeführt, der über die Gemeindegrenzen hinaus eine flächendeckende Informationssicherheit im ganzen Kanton gewährleistet. Informationssicherheit wird so zu einer gemeinsamen Aufgabe, die nicht nur den Kanton, sondern auch die kommunale Ebene betrifft.

Kantone empfehlen Annahme des E-ID-Gesetzes

Der Konferenz der Kantonsregierungen empfiehlt den Stimmberechtigten ein Ja zum E-ID-Gesetz bei der Abstimmung vom 28. September 2025. Mit der E-ID können sich alle Personen mit Schweizer Identitätskarte, Schweizer Pass oder einem Schweizer Ausländerausweis sicher digital ausweisen. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos, und die Ausstellung erfolgt hoheitlich durch den Bund.

Die E-ID vereinfacht kantonale und kommunale Abläufe: Verfahren wie Baugesuche, Stipendienanträge, Fahrzeugprüfungen oder Kontoeröffnungen lassen sich digital und effizient abwickeln, wodurch Behördengänge entfallen und Verwaltungskosten sinken. Dies kommt sowohl der Bevölkerung als auch den Mitarbeitenden in Verwaltungen zugute.

Sicherheit und Datenschutz stehen im Vordergrund: Identitätsdaten verbleiben auf dem eigenen Smartphone, Nutzerinnen und Nutzer entscheiden selbst über die Freigabe von Informationen. Gleichzeitig ermöglicht die E-ID einen einfachen Altersnachweis und stärkt so den Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum.

Die Einführung einer staatlich ausgestellten, sicheren E-ID ist aus Sicht der Wettbewerbsfähigkeit unverzichtbar, um im internationalen Vergleich nicht den Anschluss zu verlieren und die Innovationskraft der Region zu fördern.

Fit4Digital: Neues aus der ersten Jahreshälfte

Auch nach erfolgreicher Umsetzung und Implementierung der beliebtesten und meistgenutzten kommunalen Services in den letzten Jahren, hat sich das Team von Fit4Digital es sich zum Ziel gesetzt, das Smart Service Portal für Kundinnen und Kunden stetig auszubauen und weitere Services des alltäglichen Gemeindelebens zur Verfügung zu stellen. Dank des Fachwissens und der Hilfe der Public Innovators und den regelmässigen Inputs von engagierten Gemeinden konnten weitere Services in den Bereichen Soziales, Zivilstandswesen und Steuern angegangen werden und stehen kurz vor Umsetzung. In den nächsten Wochen werden sieben weitere Services wie z.B. die Bestellung von Ausweisen über den registrierten Familienstand und die Bestellung von Einzahlungsscheinen für die Kantons- und Gemeindesteuern in das Dienstleistungsportfolio des Smart Service Portal Aargau aufgenommen. Die letzten Arbeiten und Tests stehen kurz vor der Finalisierung.

Nebst den neuen Entwicklungen beschäftigt Fit4Digital sich auch immer wieder intensiv mit Verbesserungen und Optimierungen von bestehenden Services, damit diese langfristig und nachhaltig genutzt werden können und immer dem neusten Stand und den neusten Regelungen entsprechen. So wurde z.B. die Bestellung von Adressauskünften für Firmen geöffnet, die Heimatausweise für Minderjährige können ohne Gebühr bezogen werden und der Service "Neuantrag für schul- und familienergänzende Kinderbetreuung" wurde mit wichtigen Daten ergänzt und optimiert.

Es wird nicht nur ein Auge auf das Nutzungserlebnis der Kundinnen und Kunden geworfen, auch die Prozessplattform der Verwaltungen wird vorzu geprüft und verbessert. Um aufwändige manuelle Arbeitsabläufe zu vereinfachen wurde z.B. eine Funktion für die Generierung von gemeindespezifischen Lieferscheinen für den Versand von Entsorgungsmarken oder -säcke in das Gemeinde-Cockpit aufgenommen. Gemeinden können ihre Vorlagen hinterlegen und aus den Bestellungen die Lieferscheine erstellen. Andere Optimierungen im Bereich des Zivilstandswesens sollen bewirken, dass falsche Bestellungen so gut wie möglich verhindert und administrative Aufwände minimiert werden können. Um die Zustellung an die korrekten Stellen sicherzustellen, wurde das Routing für die Bestellungen von diversen Dokumenten neu aufgestellt und optimiert. Um die Kundinnen und Kunden noch besser bei ihren Anliegen unterstützen zu können, muss bei jeder Bestellung neu ein Verwendungszweck angegeben werden. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Kundenzentrierung auszubauen und sicherzustellen, dass jede Person die Dokumente erhält, die er oder sie wirklich braucht und für seine Anliegen nutzen kann.