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Organe

Die Organe des Verbands Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber sind gemäss Satzungen

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist zuständig für Änderungen der Statuten sowie für die Wahl des Vorstands, des Präsidenten und der Kontrollstelle für je 4 Jahre. Die Genehmigung der Rechnung und des Jahresberichts, die Festlegung des Mitgliederbeitrags sowie die Ernennung von Ehrenmitgliedern gehören ebenso in den Kompetenzenkatalog der Generalversammlung, wie auch die Auflösung des Verbands oder die Vereinigung mit einem anderen Verband.

Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus 7 bis 11 Mitgliedern zusammen, welche von den Bezirksverbänden nominiert werden. Der Vorstand konstituiert sich selbst, mit Ausnahme des Präsidiums. Der Vorstand leitet unseren Verband und ist verantwortlich für das Erfüllen des Verbandszwecks.

Kontrollstelle

Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren, welche die Verbandsrechnung und das Protokoll der Generalversammlung prüfen und darüber dem Vorstand, zuhanden der Generalversammlung, schriftlich Bericht und Antrag vorlegen.